Westen

Die Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen sieht gemäß Anlage 6 Vb für verschiedene Funktionen unterschiedliche Westen für die Kennzeichnung vor.