Sondersignalfahrt

Der Großteil der durchschnittlich 600 Einsätze der sechs Ortsfeuerwehren erfolgt unter Inanspruchnahme der §§35 und 38 der Straßenverkehrsordnung. Anders gesagt: Mit Blaulicht und Martinshorn. Im Einsatzfall sind die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen Hilfsorganisationen von jeglichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Auf der anderen Seite muss das Einsatzfahrzeug so durch den Verkehr bewegt werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn an, bedeutet das, dass alle anderen Fahrzeuge unverzüglich dem Einsatzfahrzeug Platz machen müssen.

Eine des Öfteren gemachte Erfahrung zeigt, dass einige Verkehrsteilnehmer ein Einsatzfahrzeug erst dann bemerken, wenn es sich bereits neben einem befindet. Es folgen hektische Bewegungen und erstaunte Blicke.

Einige Verhaltensweisen im Überblick:
// Man sollte sich einen Überblick machen: Von wo kommt das Einsatzfahrzeug, wohin möchte es, welche Möglichkeiten bleiben zum Ausweichen.
// Geschwindigkeit verringern, möglichst weit rechts fahren, evtl. auf Bürgersteige oder Grüninseln ausweichen. Hier besonders wichtig auf andere Verkehrsteilnehmer achten!
// Man sollte beim Weiterfahren unbedingt in den Rückspiegel schauen, evtl. folgt noch ein weiteres Einsatzfahrzeug.
// Überholt ein Einsatzfahrzeug auf der Gegenfahrbahn Fahrzeuge, unbedingt möglichst weit rechts halten.
// Nähert sich ein Einsatzfahrzeug von hinten, während man an einer roten Ampel wartet, kann man unter gebührender Vorsicht ein Stück in die Kreuzung über die Haltelinie einfahren. Es bietet sich an auch die Ampel im Blick zu haben, springt sie in dem Augenblick auf grün kann man ruhig zügig in die Kreuzung einfahren und dann erst dem Einsatzfahrzeug Platz machen.
// Auf der Autobahn wird bei einem zweispurigen Ausbau zwischen den beiden Fahrbahnen eine Rettungsgasse gebildet. Bei drei Spuren zwischen der linken und der mittleren Spur.
// Die Rettungsgassen dürfen auf keinem Fall wieder verschlossen werden.
// Auch Fußgänger müssen auf ihre Rechte verzichten.

Eine Drehleiter ist mit 10m Länge und 2,5m Breite an eine gewisse Straßenbreite angewiesen. Für eine Aufstellung ist in der Regel ein weiterer Meter umlaufend erforderlich. Daneben sind bei anderen Einsatzfahrzeug rundlaufend mindestens 50 Zentimeter, aber besser zur Entnahme von Gerätschaften erforderlich.

Nach §12 StVO ist ein Halten in engen Straßen verboten. Ein Urteil des OLG Saarbrücken definiert die Engstelle mit einer Mindestbreite von drei Meter. Behindert ein abgestelltes Fahrzeug ein Einsatzfahrzeug bei der Weiterfahrt, so kann gegen den Halter ein Bußgeld in Höhe 40€ und einem Punkt im Verkehrszentralregister verhängt werden. (In wie weit gegen den Halter im nachgewiesen Fall, dass Menschen durch das Falschparken zu Schaden gekommen sind, ermittelt wird, kann hier nicht beantworten werden. Auch nicht, ob die Stadt Langenhagen in einigen Straßen über zu enge Fahrbahnen durch falsches Parken Kenntnis hat.)

Im Ernstfalle würden die Einsatzkräfte entweder die Straße rückwärts verlassen und durch eine andere Straße anfahren oder mit dem vier Mann/vier Ecken Prinzip das Hindernis von der Fahrbahn wuppen.

Jeder Fahrzeugführer sollte sich über die Auswirkungen seines Handels Gedanken machen. Evtl. ist es ratsam das Auto eine Straße weiter zufahren, mit der Gewissheit, dass im Ernstfall die Fahrzeuge der Rettungskräfte ungehindert passieren können.