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Wichtige Bevölkerungsinformation

Gemeldete Einsatzstellen / Wasserschäden werden durch die Feuerwehr-Einsatzleitung gesichtet, priorisiert und dann Kräfte zur Erkundung der Lage vor Ort entsandt. Diese beurteilen, ob ein Tätigwerden der Feuerwehr notwendig ist.

Bei Wasserschäden mit Kleinstmengen von ein bis drei Zentimeter und bei Wasserschäden mit Fäkalwasser wird die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langenhagen in der Regel nicht tätig.

Der Einsatz kann, gemäß der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langenhagen“ kostenpflichtig werden. Weitere Informationen gibt es auf www.langenhagen.de


Bericht erfasst von Gianluca Sarli
Erstellt am: 23.12.2023 um 21.03 Uhr

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