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Ausgelöster Rauchwarnmelder

Alarm: 14.07.2018 um 13.25 Uhr
Ortsfeuerwehren: Gds (TLF-LF16-GWMess-ELW) | Lgh (DLK-LF20)
Einsatzart: Brandbekämpfung (B2)
Einsatzort: Godshorn, Kapellenstr.

Aufmerksam Anwohner bemerkten am Samstagmittag die schrillen Töne von piepsenden Rauchwarnmeldern und alarmierten die Feuerwehr. Ebenfalls konnte schon zu diesem Zeitpunkt der Austritt von Brandrauch aus einem Fenster im 3. OG des Mehrfamilienhauses wahrgenommen werden. Die zuerst eintreffende Polizei konnte schon vor Eintreffen der Feuerwehr mit der Evakuierung des Mehrfamilienhauses beginnen.

Nach Eintreffen der Feuerwehr wurde an den Einsatzeiter herangetragen, dass sich im Dachgeschoss noch ein Kind und eine Katze aufhalten könnten. Die Erkundung des Treppenraumes zeigte, dass dieses rauchfrei war. Beide Wohnungstüren im DG erschienen kalt. Auf mehrfaches Klingeln und Klopfen öffnete niemand die Tür. Die Tür zur ersten Wohnung wurde daraufhin geöffnet. In dieser Wohnung konnte keine Person angetroffen werden.

Dem ersten Angriffstrupp kam nach Öffnung der zweiten Wohnungseingangstür stärkerer Rauch entgegen. Ein schnelles Absuchen der Wohnung zeigte, dass auch in dieser Wohnung weder Mensch noch Tier anwesend waren. Letztendlich konnte ein Brand in der zum Wohnzimmer offenen Küche festgestellt werden. Hier brannten die Küchenzeile sowie Teile des Fußbodens. Mit einem Hohlstrahlrohr und ca. 150l Wasser wurde der Brand gelöscht.

Das Haus wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen. Lediglich die Brandwohnung kann derzeit nicht bewohnt werden. Nach Abschluss der Brandbekämpung wurde die Küche mit einer Wärmebildkamera kontrolliert und die Wohnung abschließend belüftet. Unter der Einsatzleitung von Michael Schuster waren 35 Einsatzkräfte vor Ort. Das Team der Drehleiter aus Langenhagen konnte die Alarmfahrt abbrechen. Verletzt wurde niemand.

Das schnelle Alarmieren der Anwohner verhinderte in diesem Fall ein Übergreifen des lokalen Küchen- auf einen Vollbrand der Wohnung. Das Feuer hatte sich bereits auf Möbelstücke und Gardinen im Wohnzimmer ausgebreitet. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Rauchmelder absolut ihre Berichtigung haben. Sie müssen übrigens gem. Niedersächsischer Bauordnung in jeder Wohnung installiert werden.


Einsatz erfasst von Michael Schuster